Krankenkassen-Zuschuss für Hörgeräte
Bis zu 1.500 € Zuschuss von Ihrer Krankenkasse

Hörgeräte sind ab 60+ entscheidend für Gesundheit und Lebensqualität. Doch Millionen Deutsche wissen gar nicht, dass sie moderne Hörgeräte nicht unbedingt aus eigener Tasche bezahlen müssen!
Ihre Krankenkasse bezuschusst Hörgeräte mit bis zu 1.500 € pro Paar. Das gilt für alle gesetzlichen und privaten Kassen.
audibene, Deutschlands modernster Hörgeräte-Akustiker, übernimmt die komplette Abwicklung für Sie
– Sie kümmern sich um nichts.
Unterstützt von allen deutschen Krankenkassen:
Bis zu 1.500 € Zuschuss von allen gesetzlichen Krankenkassen (bei Privaten sogar noch mehr)
Keine Abwicklung für Sie – audibene regelt alles direkt mit Ihrer Krankenkasse
28 Tage kostenlos Hörgeräte testen – erst danach entscheiden Sie sich

Gilt der Zuschuss auch für die neusten unsichtbaren Hörgeräte 2026?
Ja! Auch an den Kosten für unsichtbare Mini-Hörgeräte beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen - Das gilt natürlich auch für das audibene IX. Unter Experten wird das audibene IX als Spitzenreiter 2026 gehandelt.
Das Beste am audibene IX: Niemand wird bemerken, dass Sie überhaupt ein Hörgerät tragen. Das winzige Gerät verschwindet praktisch unsichtbar im oder hinter dem Ohr. Und dazu ist es das beste Gerät für natürliches Hören und Sprachverstehen: Ihr Gehör wird messerscharf, selbst bei Hintergrundlärm – komplett automatisch, ohne Anstrengung.

Mehr als 650.000 Menschen haben bereits ihren Krankenkassen-Zuschuss mit audibene genutzt.
Klicken Sie jetzt auf Ihr Bundesland, um sich für einen kostenlosen Testplatz (inkl. Zuschuss-Service) in Ihrer Nähe anzumelden!
In welchem Bundesland möchten Sie Hörgeräte testen und Ihren Zuschuss nutzen?

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Jetzt Anspruch auf Krankenkassen-Zuschuss prüfen:
Sind Sie vor 1965 geboren?
Wie hoch kann der Zuschuss für Hörgeräte sein?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen einen Festbetrag von ca. 750 € pro Hörgerät. Das sind bis zu 1.500 € für ein Paar.
Private Krankenkassen übernehmen je nach Tarif oft noch mehr. Ihr audibene Berater prüft kostenlos, welcher Zuschuss Ihnen zusteht.
Zusätzlich: Alle 6 Jahre haben Sie erneut Anspruch auf den vollen Zuschuss für neue Hörgeräte.
Wichtig zu wissen: Sie benötigen lediglich eine Verordnung für Hörgeräte vom HNO-Arzt. Den Rest übernimmt audibene. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil – wenn überhaupt.
Zuschuss testen
Welches Hörgerät wird von der Krankenkasse bezuschusst?
Alle audibene IX Modelle werden von der Krankenkasse bezuschusst – egal ob „Hinter-dem-Ohr" oder „Im-Ohr" Variante. Beide sind praktisch unsichtbar und nutzen modernste Siemens-Technologie. Welches Modell zu Ihnen passt, finden Sie beim kostenlosen Probetragen heraus.
Variante: Hinter-dem-Ohr


MultiBeam für Gruppengespräche
Unsichtbar (hinter dem Ohr)
Glasklares Sprachverstehen
Bluetooth
Wiederaufladbarer Akku
Variante: Im-Ohr


MultiBeam für Gruppengespräche
Unsichtbar (im Ohr)
Glasklares Sprachverstehen
Bluetooth
Wiederaufladbarer Akku
Praktisch unsichtbar und kinderleicht in der Handhabung – so überzeugt das neue audibene IX.
In 3 Schritten zu Ihrem Krankenkassen-Zuschuss
Schritt 1:Verfügbarkeit prüfen – Beantworten Sie wenige Fragen und erhalten Sie einen Hörgeräte-Testplatz in Ihrer Nähe.
Schritt 2:Kostenlos probetragen – Testen Sie das audibene IX oder das Hörgerät Ihrer Wahl 28 Tage unverbindlich im Alltag.
Schritt 3:audibene regelt den Rest – Wir beantragen Ihren maximalen Zuschuss und wickeln alles mit Ihrer Krankenkasse ab.
Darum vertrauen 650.000+ Kunden auf audibene
audibene ist Deutschlands größter Hörgeräte-Anbieter mit über 1.300 Partner-Akustikern. Wir kennen alle Krankenkassen und holen garantiert den maximalen Zuschuss für Sie heraus.
Unsere TÜV-geprüfte Service-Qualität bedeutet für Sie: Keine langen Wartezeiten, keine komplizierten Formulare, keine bösen Überraschungen. Sie konzentrieren sich aufs Hören – wir kümmern uns um den Rest.
Top bewertet


Ihr Krankenkassen-Zuschuss – einfach mit audibene:
Bis zu 1.500 €
Zuschuss
von allen deutschen Krankenkassen
Komplette Abwicklung
audibene regelt alles mit Ihrer Krankenkasse
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Abwicklung
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28 Tage
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